#4 Reichweitenmessung (Datenschutz Deluxe)

Shownotes

Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Frank Kremin.

4 Reichweitenmessung

In dieser Folge beschäftigen wir uns mit Besuchern von Webseiten und welche Daten ausgelesen, bzw. gesammelt werden können. 

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00:00:00: Datenschutz Deluxe. Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Frank Kremin.

00:00:12: Hallo liebe Zuhörer, herzlich willkommen bei unserem Podcast Datenschutz Deluxe. Ich bin Frank Kremin und ich darf heute wieder unseren Datenschutz-Sommelier Dr. Klaus Meffert begrüßen. Hello.

00:00:24: Hallo Frank, ja vielen Dank für die netten Worte. Ich trinke auch gerne Wein, aber Bier ist mein bevorzugtes Getränk, um ehrlich zu sein.

00:00:30: Ja genau, Datenschutz kann man nicht so gut trinken, schmeckt nicht so gut. Okay, erstmal müssen wir die Woche Abstinenz entschuldigen. Wir haben einige Änderungen am Podcast durchgeführt und Klaus hat auch seine Mikroqualität stark verbessert.

00:00:46: Ich hätte dich jetzt im Vorgespräch fast gar nicht erkannt. Du klingst jetzt so klar wie ein Gletscherbach, das ist schon sehr erfreulich. Sehr gut, ich hoffe, dass das die Zuhörer dann auch hören und zu schätzen wissen.

00:00:58: Außerdem haben wir uns nach der Rückmeldung unserer Hörer dafür entschieden, unseren Podcast bei einem Hoster hochzuladen, der eben auch mehrere Plattformen anspricht.

00:01:10: Also das heißt wiederum, ihr findet uns jetzt neben Spotify auch bei Apple Podcasts, bei Audible, Deezer, Google Podcasts, Podimo und noch einige andere. Also die Auswahl ist wirklich sehr groß.

00:01:22: Ich denke, dass das ein gutes Fundament ist, auf dem wir aufbauen können, damit wir euch in Zukunft eine tolle Podcast-Grundlage bieten können.

00:01:32: Jetzt geht es aber in Richtung Fachthema der Folge. Wir wollen euch ja nicht langweilen und in dieser geht es heute um Reichweitenmessungen.

00:01:41: Unter anderem gehen wir der Frage nach, wie man einen Besucherzähler datenschutzkonform auf der Webseite umsetzt.

00:01:48: Und Klaus, natürlich beginne ich wieder mit einem Zitat, was ich mir dafür für das Thema heute rausgesucht habe.

00:01:55: Und das kommt heute von Julius Caesar. Das ist mal was, oder?

00:01:59: Ja, das klingt sehr spannend. Legt los.

00:02:01: Julius Caesar hatte natürlich damals auch schon viel Wert auf IT und Datenschutz gelegt.

00:02:09: Das bringt aber auch niemand außer wir, oder? Dass wir die Römer in Verbindung mit dem digitalen Zeitalter bringen. Aber naja, gut, was soll's. Macht halt einzigartig.

00:02:17: Ja, ist natürlich nicht wenig wie die Witschi. Das ist ein bisschen komplexer.

00:02:40: Dieses Zitat passt momentan auch ziemlich gut in unsere Weltpolitik, aber wir reden ja heute über den allgemeinen Webseitenbesucher.

00:02:46: Wenn diese also auf eine Webseite kommen, stehen ihnen zwar auch meist alle Türen offen, aber sie werden auch gleichzeitig erstmal getrackt und statistisch erfasst.

00:02:55: Klaus, welche Statistiken kann man denn von einem normalen User oder einem Besucher einer Webseite alles so sammeln?

00:03:02: Ja, also vielleicht nochmal kurz zum Zitat. Da fällt mir auch noch eins ein. Ich hatte früher Latein. Ich hoffe, ich krieg's noch richtig zusammen.

00:03:08: Ceterum censeo cartaginem delendam esse, hat wohl Julius Caesar am Ende jeder Rede gesagt. Und das heißt, im Übrigen bin ich der Meinung, dass Cartago zu zerstören wäre.

00:03:17: Hat jetzt hier mit dem Thema nichts zu tun. Wobei, wenn wir über Löschkonzepte reden, dann vielleicht schon. Aber zu deiner Frage, also welche Daten kann man von einem Besucher erheben?

00:03:27: Ich vermute mal, Frank, du meinst jetzt bezüglich der Reichweitenmessung, oder?

00:03:32: Ja, genau. Oder wir können es auch mal ganz allgemein halten. Was wird denn alles von Besuchern im Browser erfasst? Was kann man alles auslesen?

00:03:41: Ja, also das geht natürlich los mit dem einfachen Zugriff. Also wann war jemand auf meiner Seite? Welche Seite hat er denn eigentlich besucht? Also welche Adresse, URL, also Unterseite könnte man auch sagen.

00:03:54: Welchen Artikel hat er gelesen? Wie war der Klickpfad des Nutzers? Also ist er von Seite A nach B oder von Seite A nach C gesprungen? Wie lange war die Verweildauer des Nutzers, also die Sitzung, bis er die Webseite in Gänze wieder verlassen hat?

00:04:08: Von wo ist er denn überhaupt gekommen? Und dann kann man natürlich auch noch technische Dinge erheben, wie zum Beispiel die Browserversion, das Betriebssystem, die Bildschirmauflösung, die eingestellte Sprache im Browser und so weiter.

00:04:22: Und beim Conversion Tracking wird man sich dann auch noch der Frage widmen, hat ein Nutzer konvertiert? Also hat er eine gewünschte Aktion ausgeführt, wie zum Beispiel Abonnieren eines Newsletters oder Kauf eines Produktes?

00:04:33: Und am besten dann auch noch verbunden mit der Frage, von wo kam der Nutzer denn, der ein Produkt gekauft hat? Mit dem Hintergrund, ich möchte ja möglichst viele Nutzer dazu bewegen, beispielsweise ein Produkt zu kaufen oder ein Newsletter zu abonnieren.

00:04:46: Und da wüsste ich gerne, was die beste Methode ist, um Nutzer dahin zu bringen, dass sie eben diese Aktion ausführen. Also es gibt zahlreiche Statistiken und auch Verhaltensanalysen, die man machen kann.

00:04:59: Unabhängig jetzt vom Thema Datenschutz mal, ob das mit oder ohne Einwilligung erlaubt ist, ist eine andere Frage. Aber man kann den Nutzer sehr tiefgehend grundsätzlich analysieren.

00:05:08: Auch beispielsweise hat ein Nutzer auf einer Seite gescrollt, wie lange war er auf diesem einen Artikel? Hat er den Artikel bis zum Ende gelesen? War er mindestens 30 Sekunden lang auf einem Artikel?

00:05:19: Wir sind von früher, habe ich auch selbst gemacht vor der DSGVO, Verfahren bekannt, wonach man zum Beispiel einen Facebook-Pixel gesetzt hat, wenn der Nutzer mindestens 30 Sekunden lang auf einer Seite war.

00:05:30: Also auf einem Artikel einer Seite. Also einen Beitrag meine ich jetzt damit, also einen Textbeitrag, den also entsprechend lang gelesen hat. Dann erst hat man den Nutzer markiert sozusagen, um ihn dann später per Retargeting auf Facebook mit einer Anzeige zu bedenken.

00:05:43: Ich finde den Ansatz grundsätzlich nicht mehr gut. Er funktioniert nicht für die meisten Märkte, sage ich. Früher vor der DSGVO konnte man es einfach mal ausprobieren. Da war es unkritisch, man musste keine Datenschutzregeln beachten.

00:05:56: Jedenfalls dachte man das früher. Es ist eigentlich anders gewesen, aber keiner hat sich darum gekümmert. Man konnte und kann auch wie gesagt Nutzer dadurch analysieren, indem man einfach guckt, wie bewegen sie sich auf einer Seite.

00:06:09: Scrollen sie viel, klicken sie viel, markieren sie vielleicht sogar einen Text, klicken sie ein Video an, wie lange gucken sie sich ein Video an, was auf der Webseite eingebunden ist und so weiter.

00:06:18: Das Thema heute ist ja die Reichweitenmessung. Was versteht man genau unter Reichweitenmessung? Welche Reichweite würdest du darunter deklarieren?

00:06:29: Ja, also der Begriff ist unscharf. Ich habe jetzt auch nicht recherchiert oder jedenfalls nicht lange, was denn andere darunter verstehen. Ich habe mir mal ein, zwei Definitionen angeguckt. Ich würde es mal als besseren Besucherzähler betrachten.

00:06:40: Man kennt ja von ganz früher, vielleicht vor zehn Jahren oder so, keine Ahnung wie lange das her ist, da hat man sich sogenannte Counter herunterladen können. Die hat man auf seiner Webseite eingebunden und die haben dann sozusagen einfach nur hochgezählt, wie viele Besucher die eigene Webseite hat.

00:06:56: Also beispielsweise, Frank, wenn du meine Webseite besuchst und vorher haben es 999 andere auch gemacht, dann siehst du dann auf meiner Webseite sogar selbst diesen Counter, wo du siehst, du bist der tausendste Besucher. Das kennst du vielleicht von früher auch noch.

00:07:08: Damit hat man quasi ja nur gezählt die Anzahl der Zugriffe auf die Webseite. Vielleicht wurden sogar einzelne Personen mehrfach gezählt. Das heißt, wenn du drei meiner Unterseiten auf meiner Webseite aufgerufen hast, dann bist du dreimal gezählt worden.

00:07:21: Bei der Reichweitenmessung geht es aber eigentlich, so würde ich das sehen, eher um Besuche, also Visits und Besuche sind ja jeweils einem Besucher zugeordnet. Also ein Besucher kann sich auf einer Webseite bewegen, mehrere Links da anklicken und auf dieser Webseite bleiben und soll trotzdem als ein und derselbe Besucher erfasst werden.

00:07:39: Das macht ja dann auch Sinn. Beispielsweise kann ein Besucher ja auch vorspringen und zurücknavigieren im Browser, also den Backbutton benutzen, den Zurückbutton. Er kann auch, weil es ihm vielleicht zu lang dauert oder er ein technisches Problem hat, eine Seite zwei, drei oder zehn Mal aufrufen.

00:07:53: Vielleicht ist er ja auch bösartig und macht es deswegen oder ist frustriert, hat Stress mit dem Partner oder der Partnerin und drückt dann zehnmal auf den Refreshbutton im Browser und er soll natürlich idealerweise nur einmal gezählt werden.

00:08:07: Und die Reichweitenmessung versucht eben das zu leisten, indem sie guckt, ob ein Nutzer derselbe Nutzer ist wie vorher, in derselben Sitzung sozusagen oder auch vielleicht am nächsten Tag, je nachdem wie man das gestalten möchte und den Nutzer dann eben nur einmal als Nutzer zu betrachten und auch seine Mehrfachzugriffe diesem einen Nutzer zuzuordnen und nicht, wenn der Nutzer zehn Seiten auf der Webseite aufruft, zu denken, es wären zehn verschiedene Personen gewesen oder Nutzer.

00:08:33: Das es Personen sind, spielt in dem Fall keine Rolle. Wir wollen aber natürlich nur Menschen analysieren. Wir wollen also keine Bots zählen. Also wenn der Google-Roboter sozusagen die Webseite abgrast, weil er die Informationen für die Suchmaschine braucht, dann wollen wir diesen Roboter natürlich nicht als Zugriff zählen, weil er uns ja nichts bringt.

00:08:50: Der liest unsere Inhalte ja nur automatisiert und er möchte ganz bestimmt kein Kunde bei uns werden und auch kein Newsletter abonnieren, soweit ich weiß.

00:08:59: Klaus, du weißt ja, dass viele Browser eine Anonym-Funktion haben. Ja, also man hat die Möglichkeit, laut Versprechen der Browser-Hersteller, Webseiten anonym besuchen zu können. Kann dieser Anonym-Modus helfen, ja, wie soll ich das sagen, nicht als Besucher auf der Seite erfasst zu werden?

00:09:25: Hat er da irgendwelche Auswirkungen auf dieses Besuchertracking?

00:09:28: Ja, also in Firefox ist mir der Privatmodus bekannt. Im Chrome gibt es auch einen Modus, der wahrscheinlich ein bisschen anders heißt. Den Namen habe ich vergessen, weil ich den Chrome-Browser eigentlich nur noch zu Testzwecken nutze, nicht mehr im realen.

00:09:39: Also da ist dann auch Anonym-Modus. Also im Chrome ist es der Anonym-Tab, Anonym-Modus, genau. Und im Firefox, wie du schon sagst, der Private-Modus, genau.

00:09:48: Okay, also es ist so, muss man mehrere Dinge unterscheiden. Das eine ist die Netzwerkadresse, die man ja selbst hat, weil man ans Internet angeschlossen ist über einen Provider seiner Wahl. Und diese Internetadresse, diese Netzwerkadresse wird natürlich zur Webseite übertragen.

00:10:05: Die echte Adresse. Außer man nutzt ein VPN oder irgendwas ähnliches, also ein virtuelles privates Netzwerk oder irgendwas anderes oder eine Proxy. Das macht aber der normale Nutzer nicht, weil diese Dienste VPN und Proxy entweder kostenpflichtig sind, und warum soll ich Geld bezahlen dafür, dass ich einen kostenpflichtigen Internetzugang habe, nur damit jemand meine Internetadresse, also Netzwerkadresse, für die ich ja sowieso schon bezahle, dann nicht mehr sieht.

00:10:31: Also diese kostenlosen VPN- und Proxy-Dienste, die sind eben sehr unzuverlässig und man weiß ja auch gar nicht, wer dahinter steht. Also ob da der Datenschutz sozusagen gewährleistet wäre, weil VPN und Proxy muss man sich wie so einen Tunnel vorstellen. Und wer der Betreiber des Tunnels ist, das weiß man nicht. Und wenn der Betreiber des Tunnels sich alle Autos anschaut, die da durchfahren, dann habe ich im Datenschutz auch nichts gewonnen, weil ich dann auch dauernd erfasst werde und sogar noch exakter.

00:10:54: Der zweite Punkt ist im Privatmodus oder Anonymmodus, dass bestimmte Cookies blockiert werden. Eher blockiert werden als im normalen Modus und nicht nur die Cookies, sondern auch bestimmte Aktivitäten, zum Beispiel Fingerprinting heißt das. Also feststellen, ob ein Nutzer der Nutzer ist, der vorher auch zugegriffen hat, indem man die Gerätecharakteristik des Nutzers, Device Fingerprinting wird es auch genannt oder Browser Fingerprinting, nimmt.

00:11:20: Bildschirmauflösung, Browser-Version, Betriebssystem, Zeitzone und so weiter. Und dann sozusagen daraus einen Finger, einen digitalen Fingerabdruck generiert und den Nutzer sozusagen versucht wiederzuerkennen dadurch ohne Cookies. Und die Anonymmodus und Privatmodus unterdrücken das eben mehr als der normale Modus.

00:11:38: Wobei ich beim Google Chrome Browser weiß, das war zumindest der Stand vor einem Jahr oder so, wird sich wahrscheinlich nicht viel daran geändert haben, dass Google schon einige Dinge blockiert, aber am liebsten nur die von anderen. Also Google blockiert dann nicht seine eigenen Dienste und seine eigenen Cookies, weil die ja angeblich vertrauenswürdig sind. Sehe ich nicht so übrigens und ich glaube das ist auch wirklich eine Frechheit sowas zu behaupten von Google. Also das heißt man wird da nur noch von Google getrackt möglicherweise und nicht mehr von anderen.

00:12:05: Also das heißt mit diesem Privatmodus macht man sicherlich erstmal nichts verkehrt, aber man darf nicht glauben, dass man dann anonym oder privat unterwegs wäre, sondern es ist nur ein etwas besserer Schutz als wenn ich den normalen Browser verwende.

00:12:16: Genau. Du hattest jetzt den Begriff VPN verwendet. Ich denke das wäre auch mal ein sehr gutes Folgenthema. Ich denke, weil ich habe auch in meiner Arbeit immer wieder Kunden, die mich fragen, was ist denn so eine VPN überhaupt. Die wissen damit gar nichts anzufangen. Mit so einem Tunnel kann man das schon sehr gut erklären, aber ich denke gerade auch VPN ist wirklich ein sehr spezifisches Thema, wo wir gerne mal eine Folge drüber machen können, wenn du magst.

00:12:38: Was vielleicht auch mal eine Idee wäre, weil ja auch viele Fachbegrifflichkeiten in den Mund genommen werden, dass wir vielleicht auch mal eine Folge machen könnten, wo wir wirklich spezifische IT- oder Datenschutzfachbegriffe einfach mal erklären. Wenn ihr da Bock drauf habt, lasst uns da gerne mal einen Kommentar da. Wir würden uns da definitiv drüber freuen.

00:13:00: Weiter zum Thema. Du hast in deinem Blog geschrieben, ein Zitat von dir bzw. ein Auszug. Nutzer können in sehr guter Näherung auch ohne Cookies voneinander unterschieden werden. Kannst du das mal so ein bisschen dem Zuhörer noch genauer definiert erklären?

00:13:19: Ja, also das war quasi das, was ich mit Fingerprinting meinte. Fingerabdruck, den digitalen Fingerabdruck eines Nutzers nehmen, das ist vergleichbar mit, wenn ich dir nicht ins Gesicht schauen kann, um dich zu erkennen sozusagen, wenn du vor mir stehst und stattdessen deinen Fingerabdruck aber habe und ein Mechanismus, mit dem ich deinen Fingerabdruck aus einer Datenbank von Fingerabdrücken sozusagen mit einer Datenbank abgleichen kann, dann weiß ich auch so, dass du der Frank bist, ohne dass ich dein Gesicht sehe.

00:13:43: Und genauso ist es im Prinzip im Internet. Durch die Gerätecharakteristik eines Nutzers und auch die Netzwerkadresse, die er sendet, insbesondere in Kombination dieser Daten, kann ich sehr gut herausfinden, dass ein Nutzer derselbe ist wie vor drei Tagen zum Beispiel. Und das geht sogar teilweise dann geräteübergreifend.

00:14:00: Man kann zum Beispiel auch selbst bei dynamischen IP-Adressen herausfinden, dass der Nutzer der gleiche ist wie vorher mit einer großen Wahrscheinlichkeit. Es gibt ja, also Google kann das insbesondere noch besser, weil ja viele Google-Dienste nutzen. Also zum Beispiel die Google-Suchmaschine, da kriegt man automatisch ein Nutzerkonto verpasst. Wenn man keins anlegen will, macht Google trotzdem vor einem Hintergrund. Da hat aber nur Google was davon dann.

00:14:23: Und Google kann dann sozusagen auch merken, ja der Nutzer X ist jetzt angemeldet an seinem Google-Konto Y. Und der Google-Konto Y war aber auch vorgestern auch schon aktiv. Und vorgestern war es die Netzwerkadresse 4711, mit der der Nutzer zugegriffen hat. Und heute ist es die Netzwerkadresse 4715. Aber da der Nutzer mit seinem Konto Y angemeldet war, an beiden Tagen, weiß ich eben, dass diese beiden verschiedenen Netzwerkadressen zum selben Nutzer gehören.

00:14:50: Also in dem Fall kann Google das mit nahezu hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit feststellen, dass der Nutzer derselbe ist wie vorher, obwohl er eine wechselnde Gerätekonfiguration oder Netzwerkkonfiguration hatte.

00:15:02: Und Google nutzt es natürlich dann aus, um diese verschiedenen Sitzungen, die zumindest auf den ersten Blick zu anderen Nutzern gehören, zu vereinheitlichen, um Session Unification oder Session Stitching heißt es, also Zusammennähen von Sitzungen, um eine Gesamtsitzung sozusagen daraus zu machen und den Nutzer bestmöglich durchs Internet zu verfolgen.

00:15:21: Aber auch andere können mit diesen normalen Fingerprint-Daten, ohne dass man jetzt einen Nutzer hat, der angemeldet ist bei einem Konto, wo man selbst die Kontrolle drauf hat als Betreiber eines Dienstes, der diese Konten eben anbietet, kann man also auch selbst mit sehr guter Wahrscheinlichkeit, weit über 90 Prozent würde ich sagen, das sind so die Zahlen, die es gibt, herausfinden, dass ein Nutzer eben derselbe ist wie vorher.

00:15:43: Also es gibt ja auch Behörden, die diese ganze Datenschutzthematik im Auge haben, also nicht nur die deutsche Datenschutzbehörde, auch eine europäische Datenschutzgruppe. Wie steht die denn zu dieser ganzen Reichweitenthematik?

00:15:57: Also es gibt den europäischen Datenschutzausschuss ETSA, E-D-S-A, wenn du den meinst. Und dann gibt es eine Vorgängergruppe, das ist die Artikel 29 Datenschutzgruppe, Artikel 29 Working Party heißt die, glaube ich, offiziell.

00:16:14: Und diese Artikel 29 Gruppe, die ist sogar in der DSGVO festgeschrieben, die hat sich zu verschiedenen Themen geäußert, Interpretationen der DSGVO und auch der E-Privacy-Richtlinie vorgenommen. Ich meine in Artikel 95, irgendwo in den 90 Artikeln der DSGVO ist die Artikel 29 Gruppe sogar erwähnt.

00:16:31: Und die hat explizit zum Tracking beziehungsweise zur Reichweitenmessung etwas gesagt. Das geht ja letztendlich um die E-Privacy-Richtlinie hier. Wenn es um Cookies geht, ist ja umgesetzt in deutsches Recht endlich im 1. Dezember 2021, also Jahre später als es eigentlich hätte passieren sollen, war die Bundesregierung wieder mal viel zu langsam.

00:16:54: Und da sagt die Artikel 29 Gruppe, dass eben Cookies zur Reichweitenmessung nicht erlaubt sind. Also das steht in einer sogenannten Opinion, also Stellungnahme, ich glaube das ist die Stellungnahme 04-2012, da hat die Artikel 29 Gruppe das dargelegt. Ich hoffe ich habe mich jetzt der Nummer nicht vertan, aber ich habe es jedenfalls vor kurzem gelesen, da hat die Artikel 29 Gruppe explizit gesagt, dass die Reichweitenmessung mit Cookies nicht ohne vorige Einwilligung erlaubt ist.

00:17:22: Ne, du hast es absolut richtig gesagt, also das hast du ja auch im Blog schön erfasst, da steht es auch drin, dass du die Stellungnahme daraus beziehst, dass der 04-12. Ja, also du hast auch, wenn ich das richtig gelesen hatte, auch mit einem IT-Anwalt Kontakt aufgenommen mit dem Mark Robin Wiemert. Und was genau hast du denn mit dem, was hast du den gefragt, was war die Rückmeldung dazu?

00:17:50: Ja, also es war so gewesen, er hat eher mit mir Kontakt aufgenommen, ich hatte also einen Artikel dazu geschrieben zu diesem Thema Reichweitenmessung, ob da Cookies einwilligungsfrei sind oder nicht. Und er hat einen Kommentar dazu geschrieben und hat eben dieses Zitat gebracht, also der Grund, warum ich diesen Artikel überhaupt geschrieben habe, ist, dass es eine Gegenposition zu meiner gibt von jemanden.

00:18:12: Und einer von diesen beiden, der eine Gegenposition hat, der hat wohl an der E-Privacy-Richtlinie auch mitgewirkt und der sagt eben, oder ne, das habe ich jetzt verwechselt, sorry, es war so gewesen, dass jemand eine Gegenposition hat, der selbst ein Analyse-Tool anbietet, so war es gewesen.

00:18:32: Und der sagt eben, ja, er hat einen Rechtsanwalt beauftragt und der hat ihm Gutachten gegeben und in dem steht drin, dass man sehr wohl Cookies, First-Party-Cookies verwenden darf, um Reichweitenmessung zu betreiben. Und der hat sogar auch die Artikel 29 Gruppe zitiert, aber die sagt ja gerade, dass es nicht erlaubt ist. Also sehr eindeutig muss man sagen, da gibt es auch keine Interpretationsmöglichkeiten.

00:18:53: Und aufgrund dessen habe ich überhaupt erst diesen Artikel geschrieben und da hat der Anwalt mir in voller Linie recht gegeben, weil die Gegenseite hat argumentiert, ja, man könnte es mit einem berechtigten Interesse argumentieren, dass man eben doch Cookies zur Reichweitenmessung verwenden darf. Und da sage ich aber, das ist Quatsch, das berechtigte Interesse gibt es nicht im Paragraf 25 TT DSG, dem Cookie-Paragrafen. Und der Anwalt sagt es auch. Du hast ja wahrscheinlich gerade das Zitat vor dir, vielleicht möchtest du es nochmal vorlesen.

00:19:21: Ja, sehr gern. Also im Prinzip hat er gesagt, das gesetzliche Verbot in Absatz 25 TT DSG verhindert jedes berechtigte Interesse für solche Cookies. Es gibt kein berechtigtes Interesse am Rechtsbruch.

00:19:36: Genau, also fand ich sehr gut, deswegen habe ich es da auch zitiert. Ich habe ihn auch gefragt, ob ich seinen Namen verwenden darf, natürlich hat er erlaubt. Und also dieses ganze Geschwurbel, das regt mich ein bisschen auf. Also der Gedanke dahinter ist ja, wer sich schon ein bisschen mit Gerichtsprozessen auskennt, der wird es bestätigen. Man muss nur einen, ich sage das mal etwas respektlos, einen Richter finden, der dumm genug ist oder der maximal verwirrt werden kann, damit er dem zustimmt, was man da behauptet.

00:20:02: Der Richter, also dumm ist vielleicht der falsche Ausdruck, der Richter muss sich darauf verlassen sozusagen, was die beiden Parteien vortragen und sollte aber dann schon auch im Zweifel auf die Idee kommen, einen Sachverständigen einzubestellen, beziehungsweise schlagen das die Parteien ja normalerweise auch vor, das heißt dann Sachverständigenbeweis.

00:20:22: Und wenn ein Richter eben das nicht macht, dann hat er meiner Meinung nach was falsch gemacht, wenn es eine Frage ist, die man nicht direkt beantworten kann. Mir ist also auch bekannt, dass manche Richter das einfach nicht machen, die sagen dann, die eine Seite hat einen Vortrag gemacht, der Sachverständige soll bestellt werden oder befragt werden zu dem Thema und dann macht das Gericht das einfach nicht und tut so, als wüsste es selbst besser, das geht so nicht. Also man muss nur einen Richter finden, der keine Lust hat ein Verfahren zu führen und schon kann es sein, dass man damit durchkommt mit dieser Argumentation.

00:20:48: Ja und Alkohol sollte eigentlich auch ganz gut helfen. Naja gut, aber.

00:20:52: Aber nur wenn man derjenige ist, der unter dem Urteil leiden muss. Also Richter machen normalerweise wahrscheinlich einen guten Job, aber es gibt wirklich in diesen komplexeren Fällen beim Datenschutzrecht, insbesondere wenn es um IT auch noch geht, im Internet, da gibt es, habe ich selbst erlebt, wirklich Richter, die haben einfach keine Lust, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und sie haben sich aber mit dem Thema gefälligst zu beschäftigen, das ist ihr Job.

00:21:14: Dafür sind Richter da und wenn sie keine Lust haben dazu, dann sollen sie sich einen anderen Job suchen.

00:21:18: Ich finde es immer wieder ganz spannend, dass du da so sehr mit dieser Juristik zu tun hast und auch immer wieder in diesen Fällen bist, also vielleicht können wir da auch mal extra eine Folge mal mit juristischen Fällen, du hast ja auch schon Erfahrung, auch als Sachverständiger, wie ich das in den letzten Folgen schon mitbekommen habe, gesammelt, vielleicht können wir da mal ein paar spannende Fälle und Themen mal in einer gesonderten Folge mal durchgehen.

00:21:40: Ich denke, das wird dann auch die Zuhörer interessieren. Apropos nächste Folge, ich würde dir gerne einen Vorschlag machen, ich glaube, es ist auch im Sinne unserer Zuhörer, dass wir einfach mal alle fünf Folgen, weil die nächste wäre dann die Folge fünf, so eine Fragen-Antwort-Folge machen.

00:21:56: Wir haben jetzt schon einige spezifische Fragen von Hörern bekommen und dass wir einfach mal diese nächste Folge nutzen und auf diese Fragen eingehen. Was hältst du davon?

00:22:08: Ja, auf jeden Fall, wenn wir genug Fragen haben, dann macht das bestimmt Sinn und wir haben bestimmt auch noch ein paar Ideen, welche angrenzenden Fragen man da stellen könnte an die der Leser oder Zuhörer. Leser sind es auch übrigens, möchte ich nochmal kurz erwähnen, weil wir berichten ja auch schriftlich über unsere Podcasts und erzählen uns nicht nur gegenseitig interessante Dinge.

00:22:28: Ja, also es ist für jeden was dabei. Gut, ich würde dann mal langsam Richtung Abmoderation kommen. Wir haben jetzt unsere 20 Minuten schon wieder geknackt. Klaus, ich danke dir für deine Zeit heute. Wie gesagt, das nächste Thema steht fest. VPN fände ich auch mal spannend. Das letzte Wort würde ich wieder dir überreichen, wenn du noch irgendein Thema hast, was du gerne an unsere Zuhörer richten möchtest.

00:22:50: Ja, also Reichweitenmessung heißt im Prinzip für die meisten Betreiber von Webseiten, denke ich, einfach nur zu wissen, wie viele Besucher hat meine Webseite gehabt, welche Artikel auf meiner Webseite waren die interessantesten. Dafür kann ich Produkte wie Matomo, Trackbox oder E-Tracker nehmen. Ich sollte am besten auf Google Analytics vollständig verzichten. Das macht meiner Meinung nach nur für ganz wenige Unternehmen Sinn. Wer keine hohen Werbeausgaben hat, braucht auch keinen besonders tollen Tracker.

00:23:17: Es gibt sehr viele gute Möglichkeiten, WP-Statistics für WordPress beispielsweise, Besucher zu zählen, glücklich zu sein, keinen Consent-Banner nutzen zu müssen, keine Einwilligungsabfrage, die Besucher nervt und trotzdem zu wissen, wie viele Besucher man hatte.

00:23:31: In diesem Sinne wünschen wir euch einen schönen Tag. Habt eine gute Zeit. Abonnieren auf jeden Fall nicht vergessen. Und wie gesagt, über Kommentare, Fragen, Anregungen datenschutzdeluxe.de. Wir freuen uns über eure Rückmeldungen und ja, lasst euch gut gehen. Tschau.

00:23:48: Tschüss.

00:24:00: Bis zum nächsten Mal.

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